AGB's
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Dienstleistungsfirma Photovoltaik-Reinigung Rhein-Main – nachstehend Dienstleister genannt – mit
seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche
Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen
widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
- 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird
nicht begründet.
- 2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
- 2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
- 3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags
durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der
Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden. HINWEIS:
Hier kommt es auf Ihren individuellen Geschäftsablauf an.
- 3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag
beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
- 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
- 4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum
Monatsende vereinbart.
- 4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt
beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im
Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach
Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es
wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
- 5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
- 5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner
Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die
Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen
vereinbaren.
- 5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht
möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
- 5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige
Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es
sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem
Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch
Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen
reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
- 5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen
des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der
Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem
Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls
begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann
der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden,
sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden
die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der
vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich
festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- 6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach
Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und
berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
- 6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in
Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze
beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs
- 6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung
gestellt.
- 6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30
Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen
geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung
geltenden Basiszinssatz.
7. Haftung
- 7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht
fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der
Dienstleister in demselben Umfang.
- 7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs oder Unmöglichkeit.
- 7.3 Wir arbeiten mit modernster Reinigungstechnik mit der nur eine materialschonende Reinigung der Module möglich ist. Aus diesem Grunde kann kein Anspruch auf eine vollständige Entfernung besonders hartnäckiger Schmutzpartikel (z.B. Flechten, Moose, schwarze Schimmelpilze, eingebrannter Vogel Kot und ähnliches) geltend gemacht werden.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat
der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen
EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertrag unser Geschäftssitz.
9. Sonstige Bestimmungen
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma:
Photovoltaik-Reinigung Rhein-Main
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn
innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.